Meine Wohnung ist eine reine Ferienwohnung und steht nur Urlaubern zur Verfügung.
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Sollten Sie aufgrund von gesetzlichen Beschränkungen (Lockdown) nicht anreisen dürfen, berechnen wir natürlich keine Stornokosten.
Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien
(insbesondere dem Corona-Virus)
1.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
1.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder Nutzungsbeschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.